Die Regierungen des Bundes und der Länder haben deutschlandweit geltende strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie erlassen, die ab dem 02. November und befristet bis zum 30. November gelten. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt. Die Sportstätten, Fitnessstudios und Schwimmbäder, sowohl kommunale als auch vereinseigene Sportstätten, sind geschlossen. Zulässig ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ... Mehr lesen!
Strenge Corona-Auflagen!
Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht ...
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